Kündigung des Arbeitsvertrags
Die sehr häufig im Mittelpunkt der rechtsanwaltlichen Beratung und arbeitsgerichtlichen Vertretung des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers stehende Frage der Rechtswirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsvertrages ist nur unter Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher Gesichtspunkte und unter Würdigung der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalles beurteilbar. Nachfolgend sollen die wesentlichen Fragestellungen und Problempunkte aufgezeigt werden, die bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen sind, um zu einer in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht angemessenen Vorgehensweise zu gelangen. Diese wird maßgeblich von der individuellen Interessenlage des Betroffenen und dessen Zielsetzung (z.B.: Weiterbeschäftigung oder Abfindung) beeinflusst. Die Anwendung dieser Prüfungspunkte auf den Einzelfall bleibt – und dieses liegt in der Natur der Sache – der rechtsanwaltlichen Beratung vorbehalten.
Arbeitgebersicht
Der Arbeitgeber, der eine Kündigung des Arbeitsvertrages beabsichtigt, sollte sich im Vorwege insbesondere zu folgenden Punkten Klarheit verschaffen:
- Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das zu kündigende Arbeitsverhältnis Anwendung?
- Reicht der Sachverhalt für eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder eine ordentliche, fristgerechte Kündigung aus?
- Welche Kündigungsfrist greift unter Berücksichtigung des Arbeitsvertrages, der ggfs. anzuwendenden Tarifverträge und der gesetzlichen Vorschriften ein?
- Findet auf den zu kündigenden Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz Anwendung (z.B.: Betriebsratsmitglieder; Schwangere; schwerbehinderte Menschen; Arbeitnehmer in Elternzeit)? Ist daher ein besonderes Vorverfahren erforderlich (z.B.: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes bei schwerbehinderten Menschen)?
- Wie hat eine ordnungsgemäße Beteiligung eines im Betrieb des Arbeitgebers bestehenden Betriebsrates zu erfolgen? Ist eine bloße Anhörung oder eine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich?
- Welchen Inhalt und welche Form sollte bzw. muß die Kündigung haben?
- Wie sollte die Kündigung dem Arbeitnehmer zugestellt werden?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung über die Rechtswirksamkeit der Kündigung?
- Welche Risiken bestehen bei einer Kündigungsschutzklage ? In welchem Umfang sollen etwaige Risiken (insbesondere in finanzieller Hinsicht) bewußt eingegangen werden?
- Soll dem Arbeitnehmer gegenüber eine Freistellung von der Arbeitspflicht ausgesprochen werden?
Arbeitnehmersicht
Der Arbeitnehmer, der eine Kündigung seines Arbeitsvertrages erhalten hat oder selbst beabsichtigt, sollte sich insbesondere zu folgenden Punkten Klarheit verschaffen:
- Welche Folgen hat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für Sozialversicherungsleistungen (insbes.: Sperrzeit, Ruhenszeit bei einem Arbeitslosengeldbezug)?
- Liegt ein Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund vor?
- Ist die ordentliche, fristgerechte Kündigung bei einem befristeten Arbeitsvertrag vertraglich zugelassen?
- Welche Kündigungsfrist (aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder dem Gesetz) ist einzuhalten?
- Welchen Inhalt und welche Form muss die Kündigung haben? Wie ist sie dem Arbeitgeber zuzustellen?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer gegen die arbeitnehmerseitige Kündigung des Arbeitsvertrages gerichteten Klage des Arbeitgebers?
- Welche Risiken bestehen bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Kündigung?
- Ist eine Möglichkeit vorhanden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Schadensersatz in Anspruch nimmt?