Höchstpersönlich - Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht

Kein standardisiertes Legal Tech, keine anonymen Algorithmen. Sondern: Höchstpersönliche Beratung und Vertretung im gesamten Arbeitsrecht. Jahrzehntelange Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Exzellente Fachkompetenz innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals. Sehr gute Vernetzung in der arbeitsrechtlichen „Community“ von Anwälten, Richtern und Arbeitsrechtlern. All dies gewährleistet Ihnen eine maßgeschneiderte Begleitung und führt Ihr Anliegen als Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Arbeitgeber zum Erfolg.

 

Persönliche Beratung und Vertretung im gesamten Arbeitsrecht
Persönliche Beratung und Vertretung im gesamten Arbeitsrecht

Profil statt Einheitsstil

Viele machen Vieles – kramer ist auf Arbeitsrecht spezialisiert. Kompetente, zielorientierte und engagierte Interessenvertretung außergerichtlich und vor allen Arbeitsgerichten. Verbindlich im Umgang, hart in der Sache. kramer berät und vertritt

Arbeitnehmer

  • Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst,
  • Führungskräfte,
  • leitende Angestellte,
  • und auch Geschäftsführer.

Betriebsräte

  • örtliche Betriebsräte,
  • Gesamtbetriebsräte,
  • Konzernbetriebsräte,
  • und auch Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten

Arbeitgeber

  • Unternehmen und Unternehmer aller Branchen,
  • Körperschaften,
  • Stiftungen,
  • Vereine.
kramer berät Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber
kramer berät Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber

Schwerpunkte

Kündigung

  • Kündigungsvorbereitung
  • Gestaltung der Reaktion auf eine Kündigung
  • Vertretung im Kündigungsschutzprozess

Abfindung

  • Verhandlung über eine Abfindung
  • Optimierung der Abfindungshöhe

Freistellung

  • Vorbereitung und Formulierung
  • Vermeidung und Abwehr einer Suspendierung

Aufhebungsvertrag

  • Festlegung, Umsetzung einer optimalen Verhandlungsstrategie
  • Aufklärung über Risiken und Nachteile

Abmahnung

  • Gestaltung und Analyse des Abmahnungstextes
  • Gegenreaktion einschließlich Entfernungsklage

Klage

  • Prozessvertretung vor allen Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und dem BAG

Zeugnis

  • Gestaltung und Beurteilung des Zeugnistextes
  • Durchsetzen von Textänderungen

Arbeitsvertrag

  • Beratung beim Vertragsschluss
  • Gestaltung und Änderung von Verträgen

Befristung

  • Gestaltung von Befristungsabreden
  • Geltendmachung der Unwirksamkeit (Entfristungsklage)

Betriebsvereinbarung

  • Beratung und Vertretung bei Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung

Interessenausgleich und Sozialplan

  • Beratung und Vertretung bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan

Beschlussverfahren

  • Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren
Dr. Kramer, seit 1995 Rechtsanwalt
Dr. Stefan Kramer

Zur Person

Geboren 1963, seit 1995 Rechtsanwalt, von 1995 bis 2002 Sozietät Ritter, Gross & Partner, Hannover, von 2003 bis 2019 Partner der Sozietät BRÜGGEHAGEN + KRAMER, Hannover, 2020 Gründung der Kanzlei kramer arbeitsrecht, Hannover/Hamburg, seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht, seit 1995 ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Dr. Kramer veröffentlicht seit 1993 regelmäßig Aufsätze in arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften (DB, NZA, BB, Personal, AuR, AuA, ArbR Aktuell) und ist Herausgeber sowie Mitautor arbeitsrechtlicher Handbücher des Verlags C. H. Beck, München. Neueste Buchveröffentlichung:

  • Herausgeber und Mitautor Kramer, IT-Arbeitsrecht, 3. Auflage, Verlag C. H. Beck, München 2023- Mehr Infos

youtube-Videos

Aktueller Aufsatz von Dr. Kramer: NZA 2024, 965 zum Thema: „Verwertungsverbot und sanktionsfreie Sphäre als Folgen des Grundrechtsschutzes bei privaten Social-Media-Äußerungen“.

kramer arbeitsrecht verfügt über zwei Standorte. Von Hannover aus (bis 31. März 2024: Königstr 50 A, 30175 Hannover – ab 1. April 2024: Pumpstr 3 c, 30559 Hannover) bearbeitet Dr. Kramer Mandate aus der Stadt und Region Hannover; Mandanten aus Hamburg werden von Dr. Kramer vom Hamburger Büro (Colonnaden 5, 20354 Hamburg) aus betreut. Mehr zu Kontakt/Standorte

Die Mandantschaft umfasst Einzelpersonen (Arbeitnehmer, einschließlich Führungskräften, leitenden Angestellten und Geschäftsführer) sowie mittelständische Unternehmen und Unternehmer, die ihre Rechtsposition fachanwaltlich beurteilt und verteidigt wissen wollen. Die Vertretung von Mandanten erfolgt bundesweit. Dr. Kramer ist vertretungsberechtigt vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Literatur von Stefan Kramer: IT-Arbeitsrecht